Über uns
AGBs
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Connexbau GmbH (im Folgenden "Connexbau") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"). (2) Connexbau vermittelt Bauaufträge zwischen Auftraggebern und ausführenden Bauunternehmen. Connexbau selbst erbringt keine Bau- oder Handwerksleistungen. (3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Connexbau hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Vermittlung von Bau- und Sanierungsaufträgen durch Connexbau. Connexbau bringt den Auftraggeber mit einem geeigneten ausführenden Bauunternehmen zusammen. (2) Connexbau schuldet nicht die Durchführung der Bauarbeiten, sondern lediglich die ordnungsgemäße Vermittlung eines geeigneten Bauunternehmens. Die vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung der Bauleistungen bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Bauunternehmen.
§3 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag zwischen Connexbau und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Annahme des Vermittlungsauftrags zustande. (2) Connexbau übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistungen durch das vermittelte Bauunternehmen.
§4 Auswahl des Bauunternehmens
(1) Connexbau verpflichtet sich, ein geeignetes Bauunternehmen zu vermitteln, das über die erforderlichen Qualifikationen und Kapazitäten verfügt, um den Auftrag des Auftraggebers auszuführen. (2) Die Entscheidung über die Annahme des Bauunternehmens obliegt dem Auftraggeber. Connexbau übernimmt keine Haftung für die Auswahl oder das Verhalten des Bauunternehmens.
§5 Provision und Folgeaufträge
(1) Connexbau hat Anspruch auf eine Vermittlungsprovision, die im Vermittlungsvertrag festgelegt ist. Die Provision ist nach erfolgreicher Vermittlung und Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmen fällig. (2) Sollte der Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des ersten vermittelten Bauvorhabens einen weiteren Auftrag mit dem von Connexbau vermittelten Bauunternehmen oder einer verbundenen Firma des Bauunternehmens eingehen, hat Connexbau ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Provision. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Connexbau über zukünftige Aufträge mit dem Bauunternehmen zu informieren. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Connexbau unaufgefordert über den Abschluss eines solchen Folgeauftrags zu unterrichten und die Provisionszahlung entsprechend zu leisten. (4) Sollte der Auftraggeber gegen die Informationspflicht verstoßen oder die Provision verweigern, behält sich Connexbau das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Vermittlungsleistung von Connexbau wird im Vertrag vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. (2) Die Vergütung ist nach erfolgreicher Vermittlung und Abschluss des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmen fällig. (3) Verzögert sich die Zahlung, ist Connexbau berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§7 Mitwirkungspflichten der Parteien
(1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Vermittlung zu gewährleisten. (2) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben einer Partei entstehen, gehen nicht zu Lasten von Connexbau.
§8 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. (2) Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn die Informationen öffentlich bekannt sind oder die Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
§9 Urheberrecht
(1) Alle von Connexbau im Rahmen der Vermittlung erstellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen und andere Arbeiten unterliegen dem Urheberrecht von Connexbau. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht, das auf die Dauer des Vermittlungsvertrags beschränkt ist. (2) Eine Weitergabe oder Verwendung der Unterlagen für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Connexbau.
§10 Haftung und Gewährleistung
(1) Connexbau übernimmt keine Haftung für die Qualität, Ausführung oder Terminierung der Bauarbeiten, da diese ausschließlich in der Verantwortung des ausführenden Bauunternehmens liegen. (2) Ansprüche aus Gewährleistung oder Mängeln der Bauleistungen sind direkt gegenüber dem Bauunternehmen geltend zu machen. Connexbau haftet nicht für Mängel oder Schäden, die aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmen resultieren. (3) Connexbau haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Connexbau nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§11 Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen
(1) Der Vertrag zur Erbringung der Bauleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmen zustande. Connexbau ist in diesen Vertrag nicht eingebunden und tritt nicht als Vertragspartner auf. (2) Connexbau hat keinen Einfluss auf die Vertragsverhandlungen, die Ausführungsfristen oder die Qualität der Arbeit des Bauunternehmens. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung der Eignung des Bauunternehmens..
§12 Kündigung des Vermittlungsvertrags
(1) Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen bestehen. (2) Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen erheblich verletzt und eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
§13 Datenschutz
(1) Connexbau erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Erfüllung des Vermittlungsvertrags erforderlich ist. (2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Connexbau personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verwendet und an das Bauunternehmen weitergibt, soweit dies zur Vermittlung des Auftrags erforderlich ist.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Connexbau, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.